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Energieausweis & Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz |
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| Ab dem 1. Januar 2009 ist der Energieausweis für alle Wohngebäude Pflicht. Jeder Verkäufer oder Vermieter ist verpflichtet, dem Kauf- oder Mietinteressenten einen gültigen Energieausweis vorzulegen. Für Nichtwohngebäude ist der Energieausweis ab dem 1. Juli 2009 Pflicht. Es gibt zwei Arten des Energieausweises, den auf Verbrauch und den auf Bedarf basierenden. Der Energieausweis auf Verbrauchsbasis wird auf der Grundlage des tatsächlichen Energieverbrauchs des Gebäudes der letzten drei Jahre angefertigt. Dabei fließen Nutzerverhalten und Witterungseinflüsse mit ein. Der Energieausweis auf Bedarfsbasis ermittelt den Energiebedarf eines Gebäudes aufgrund seiner Größe, der verwendeten Baumaterialien und der Anlagetechnik unter Normbedingungen. Dies geschieht unabhängig von der Anzahl der Bewohner und deren Gewohnheiten. Damit ist eine gute Vergleichbarkeit von Gebäuden gewährleistet und es wird eine Ausgangsposition für eine umfassende Gebäudeenergieberatung zur energetischen Modernisierung geschaffen. Ausstellungsberechtigte Personen findet man z.B. unter www.dena.de. | Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) gilt ab dem 1.1.2009. Es legt fest, dass spätestens im Jahr 2020 14 % der Wärme in Deutschland aus erneuerbaren Energien stammen muss. Für Neubauten bedeutet dies, dass erneuerbare Energien für die Wärmeversorgung genutzt werden müssen. Alternativ können auch andere klimaschonende Maßnahmen ergriffen werden, wie bspw. verbesserte Dämmung, Nutzung von Fernwärme oder Kraft-Wärme-Kopplung. Das Gesetz beinhaltet auch Fördergelder. Aktuelle Informationen finden Sie unter www.enev-online.de | 
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